Was ist WCAG und wo gilt sie?
WCAG steht für "Web Content Accessibility Guidelines". Entwickelt vom W3C (World Wide Web Consortium), ist sie der weltweit anerkannteste Standard für digitale Barrierefreiheit. Die WCAG legt fest, wie digitale Inhalte – darunter Websites und Dokumente – aufgebaut sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Es gibt drei Konformitätsstufen:
- Level A (Mindestanforderungen)
- Level AA (Branchenstandard für Konformität)
- Level AAA (höchster Standard, oft optional)
Die Europäische Union verweist in ihren Barrierefreiheitsrichtlinien auf WCAG 2.1 Level AA als Maßstab – auch für herunterladbare Dokumente wie PDFs.
Was ist BITV 2.0 und worin besteht der Unterschied?
BITV 2.0 steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, also die deutsche Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik. Sie setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um und ergänzt sie um spezifische rechtliche und prozedurale Anforderungen. BITV 2.0 übernimmt WCAG nicht einfach – sie passt sie an den deutschen öffentlichen Sektor an und macht sie verbindlich. Wichtige Unterschiede:
- BITV verlangt die Einhaltung von WCAG Level A und AA.
- Sie ergänzt eine rechtliche Struktur (z. B. Fristen, Überwachung, Feedback-Mechanismen).
- Sie verweist auf die technische Norm EN 301 549, die WCAG sowie formatspezifische Vorgaben (z. B. für PDF-Dateien) umfasst.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, barrierefreie PDFs bereitzustellen?
Mehr Organisationen, als man denkt.
Öffentliche Einrichtungen (gesetzlich verpflichtend):
- Bundes- und Landesbehörden, Ämter, Kommunen
- Universitäten und öffentliche Bildungseinrichtungen
- Alle PDFs, die auf offiziellen Websites oder im Intranet veröffentlicht werden
Diese Stellen fallen vollständig unter die BITV 2.0 und müssen diese einhalten.
Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten:
- Wenn Sie Inhalte für ein Ministerium, eine behördliche Website oder ein öffentlich zugängliches Portal erstellen, müssen Ihre PDFs den BITV-Standards entsprechen.
- Barrierefreiheit ist häufig eine formale Ausschreibungsvoraussetzung.
Private Unternehmen (in der Praxis) – Kein genereller gesetzlicher Zwang, aber:
- Corporate Social Responsibility (CSR) umfasst häufig auch Barrierefreiheit.
- Investoren- und HR-Dokumente mit öffentlicher Zielgruppe können überprüft werden.
- B2B-Kunden fordern zunehmend Konformität.
- Internationale Marken, die Inhalte für Deutschland veröffentlichen, müssen die BITV beachten.
Zukunftssicherheit – European Accessibility Act (EAA):
- Ab 2025 müssen private Dienstleistungen wie E-Commerce, Banking und Transport Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
- Dazu gehören auch Dokumentationen (PDFs, Formulare, Benutzerhandbücher).
Fazit: Ob verpflichtend oder schlicht erwartet – barrierefreie PDFs werden zum neuen Standard.
Warum der Unterschied für Ihr Unternehmen wichtig ist
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die WCAG allein ausreicht. Doch für den deutschen Markt ist das nur ein Teil der Gleichung. Um Erwartungen oder rechtliche Vorgaben zu erfüllen, müssen Ihre Dokumente WCAG 2.1 Level AA entsprechen, die Verfahren der BITV 2.0 einhalten und nach dem Standard PDF/UA (Universal Accessibility) strukturiert sein.
Wenn Ihr Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet, an deutschen Ausschreibungen teilnimmt oder Dokumente für deutsche Kunden veröffentlicht, gelten diese Anforderungen direkt für Ihre Organisation. Selbst wenn Sie nicht unmittelbar rechtlich verpflichtet sind, kann die Nichteinhaltung dieser Standards zu Reputationsrisiken, verlorenen Auftragschancen oder späteren Compliance-Problemen führen – etwa wenn Ihre Inhalte in regulierten Umgebungen weiterverwendet werden.
Wenn Sie diese Unterschiede verstehen, stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur technisch konform ist, sondern auch den Erwartungen der Stakeholder in Deutschland entspricht. Das positioniert Ihr Unternehmen als zukunftsorientiert, verantwortungsbewusst und vorbereitet auf kommende EU-weite Gesetzgebungen.
Konforme PDFs zu erstellen ist keine bloße Pflichtübung – es erfordert Gestaltung, Strukturierung, Tagging und Validierung.
Arbeiten Sie mit einem Partner zusammen, der das deutsche rechtliche Rahmenwerk – einschließlich BITV und BGG – versteht und über das technische Know-how verfügt, um PDF/UA mit den richtigen Tools und Prüfverfahren umzusetzen.
Am wichtigsten: Wählen Sie ein Team, das all dies umsetzen kann, ohne die Design-Integrität oder Tonalität Ihrer Marke zu gefährden.
PDF/UA: Die technische Grundlage für barrierefreie PDFs
Er funktioniert in Ergänzung zu WCAG und BITV:
- WCAG definiert, was Inhalte barrierefrei macht
- BITV definiert, wer die Anforderungen erfüllen muss und wie deren Einhaltung durchgesetzt wird
- PDF/UA definiert, wie ein PDF aufgebaut sein muss, um diese Anforderungen zu erfüllen
Sprechen wir über Ihre Dokumente.
Den Unterschied zwischen WCAG und BITV zu verstehen, ist kein technisches Detail – es ist eine strategische Notwendigkeit für erfolgreiches Arbeiten in Deutschland. Barrierefreie PDFs sind für viele gesetzlich vorgeschrieben, für andere ein Compliance-Risiko – und für alle eine Chance zur Markenpositionierung. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier PDFs benötigen, die sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch Ihren Markenstandards entsprechen, sind wir für Sie da.
Ob einzelner CSR-Bericht oder eine ganze Bibliothek an Produkt-PDFs – wir helfen Ihnen, inklusive, rechtskonforme und hochwertig gestaltete Dateien für den deutschen Markt zu veröffentlichen.